Brandschutzhelferausbildung
Warum Brandschutzhelfer?
Im Falle eines Brandes können größere Schäden von Personen, Maschinen sowie von Gebäuden abgewendet werden.
Oftmals fordern Versicherungen im Kleingedruckten das ein Brandschutzbeauftragter oder ein Brandschutzhelfer vorhanden sein muss, da sie ansonsten im Schadensfall die Schaden Summe kürzen können, und werden.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2
Teilnehmerkreis:
- Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
- Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
- Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutzverantwortliche
- Planungsingenieure
Inhalte
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023, VDI 4062
Brandschutzorganisation im Unternehmen
Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
- Anzahl und Ausstattung
Betriebliche Brandschutzorganisation
- Inhalte der Brandschutzordnung
- Vorstellung von Evakuierungskonzepten
Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
- Verbrennungsvorgang
- Gefahren durch Brände
- Brandklassen
- Löschmittel und ihre Wirkung
Brandbekämpfungseinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung
- Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer
- Wirkungsweise von Feuerlöschern und Wandhydranten
- Einsatztaktik
Praktische Ausbildung
- Handhabung und Einsatzgebiete von tragbaren Feuerlöschern
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
Abschlussprüfung
Ihr Nutzen
Die Mitarbeiter erwerben die relevanten Kenntnisse des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2.
Mithilfe der Ausbildung zum Brandschutzhelfer können sie die Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen.
Als Evakuierungshelfer führen sie Evakuierungen professionell und sachgerecht durch.
Abschluss
Zertifikat